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   VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 16 K 10.30519   

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https://dejure.org/2011,67498
VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 16 K 10.30519 (https://dejure.org/2011,67498)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.02.2011 - AN 16 K 10.30519 (https://dejure.org/2011,67498)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - AN 16 K 10.30519 (https://dejure.org/2011,67498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylfolgeverfahren (Kosovo); Keine Wiederaufgreifensgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 16 K 10.30519
    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33; BVerwG, Beschluss vom 23.7.2007 - 10 B 85.07).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 16 K 10.30519
    Ein Anwendungsfall des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist auch dann gegeben, wenn im Herkunftsland zwar im Prinzip eine Behandlung der Krankheit möglich ist, die für den betreffenden Ausländer aber individuell (z.B.: aus finanziellen Gründen) nicht zu erlangen ist (vgl. BVerwG vom 29.10.2002, 1 C 1/02, zur gleichlautenden Vorschrift in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 16 K 10.30519
    Hierin wäre allenfalls als Folge der Abschiebung ein Vollstreckungshindernis zu sehen, das von der Ausländerbehörde zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.1999, 9 C 8/99).
  • BVerwG, 23.07.2007 - 10 B 85.07

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 16 K 10.30519
    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33; BVerwG, Beschluss vom 23.7.2007 - 10 B 85.07).
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